Stefan Vollenweider Geschrieben 26. Februar 2019 Share Geschrieben 26. Februar 2019 Was muss in der Verfügung der Sanierungspflicht stehen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
2 Stefan Vollenweider Geschrieben 26. Februar 2019 Autor Share Geschrieben 26. Februar 2019 Quelle: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/wasser/fachinformationen/massnahmen-zum-schutz-der-gewaesser/renaturierung-der-gewaesser/haeufig-gestellte-fragen--faq-.html#-1306004091 Die Verfügung der Sanierungspflicht hat folgende Punkte zu enthalten: Anordnung der Sanierungspflicht mit Bezugnahme auf die beschlossenen strategischen Planungen sowie (bei Sanierung Geschiebehaushalt) die vom Kanton durchgeführte Studie über Art und Umfang der Massnahmen und ggf. Begründung im Einzelfall. Verpflichtung zur Prüfung von verschiedenen Varianten von Sanierungsmassnahmen und Vorschlag einer Bestvariante bzw. Verpflichtung zur Ausarbeitung eines Sanierungsprojektes (Grundsätze für die verschiedenen Bereiche siehe unten). Festlegung von Fristen, innert welcher die Massnahmen geplant und umgesetzt werden müssen. Grundlage bilden die Angaben in den strategischen Planungen. Aufforderung zur Ausarbeitung eines Konzepts zur Erfolgskontrolle. Da bereits vor Umsetzung der Massnahme der Ausgangszustand des Gewässers dokumentiert sein muss, ist es sinnvoll, die Erfolgskontrolle bereits im Rahmen der Projektierung zu entwickeln. Wenn nötig Vorgaben über Abstimmung der Massnahmen im Einzugsgebiet. Bei der Verpflichtung zur Prüfung von verschiedenen Varianten von Sanierungsmassnahmen bzw. der Verpflichtung zur Ausarbeitung eines Sanierungsprojekts gelten für die verschiedenen Bereiche folgende Grundsätze: Im Bereich Schwall-Sunk enthält die Sanierungsverfügung die Verpflichtung zur Prüfung von verschiedenen Varianten von Sanierungsmassnahmen und Vorschlag einer Bestvariante. Wenn aus dem Schlussbericht die Art der zu treffende Massnahme eindeutig ist, dann sollte der Inhaber verpflichtet werden, versch. Varianten dieser Massnahmenart zu prüfen. Wenn nicht eindeutig, dann sollten in der Verfügung alle möglichen (d.h. machbaren) Arten von Massnahmen aufgelistet und der Entscheid für die definitive Massnahme von der Variantenprüfung abhängig gemacht werden. Im Bereich Geschiebehaushalt enthält die Sanierungsverfügung grundsätzlich die Verprlfichtung zur Ausarbeitung eines Sanierungsprojektes mit möglichst konkreter Vorgabe der Sanierungsziele (Art und Umfang). Der Detaillierungsgrad der Vorgaben hängt ab und stützt sich auf die Ergebnisse der strategischen Planung und die Studie über Art und Umfang von Massnahmen. Wenn mit der vom Kanton durchzuführenden Studie über Art und Umfang von Massnahmen kein Variantenentscheid gefällt wird, sondern das Variantenstudium vom Kraftwerksinhaber durchgeführt werden soll, enthält die Verfügung die Verpflichtung zur Prüfung von verschiedenen Varianten von Sanierungsmassnahmen und Vorschlag einer Bestvariante. Im Bereich Fischgängigkeit enthält die Sanierungsverfügung die Verpflichtung zur Prüfung von verschiedenen Varianten von Sanierungsmassnahmen und Vorschlag einer Bestvariante, wenn die Planung noch keine ausreichenden Angaben über die Sanierungsmassnahmen enthält. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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Stefan Vollenweider
Was muss in der Verfügung der Sanierungspflicht stehen?
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